Reglement
1. Die Grundbestandteile der Rodel (Kufen, Beinlinge, Böcke, Holme) müssen aus Holz gefertigt sein. Für Doppelsitzerrodel ist eine Verlängerung nach hinten (zum Festhalten) erlaubt, wobei die Wahl des Materials (Holz oder Aluminium) freigestellt bleibt.
2. Gewicht der Sportrodel: Einsitzer 10 kg
Doppelsitzer 11 kg
Dieses Maximalgewicht der Rodel schließt das angebrachte Zubehör mit ein.
3. Abmessungen:
Spurweite, gemessen an den Innenkanten der Laufschienen max. 450 mm
Höhe der Rodel bis Unterkante Böckl (vorne und hinten) mind. 130 mm
(messbar an 3 Stellen – Außen und Mitte – siehe Zeichnung)
Stärke (Höhe) der Böcke mind. 30 mm
max. 60 mm
Gesamthöhe der Rodel (Banklhöchstpunkt darf nicht höher sein als der Holm) max. 230 mm
Freiwinkel (Schrägstellung) der Laufschiene max. 25 °
Gesamtstärke der Laufschiene mind. 2 mm
max. 6 mm
Beschaffenheit der Einzel- und Doppelschiene: nur Stahlschiene
(keine Buntmetalle bzw. Belagschienen). Die Schiene muss
einen rechteckigen Querschnitt über die gesamte Lauffläche
aufweisen. Innenkante der Laufschiene auf der gesamten Länge mind. 90 °
4. Allgemeine Bestimmungen:
Vorder-, Seitenauf- bzw. –abbauten zur Sitzstabilisierung des Athleten sind verboten. Eingebaute Schaumstoffteile zur Verbesserung des Sitzkomforts dürfen inc. der Sitzplane bei den Böcken nicht nach oben über die Holme hinausragen. Ausnahme: Der Schutz über die Holme zwischen den Böcken darf aus elastischem Material mit einer maximalen Wandstärke von 2 cm sein.
Der Athlet darf aus Sicherheitsgründen mit der Rodel nicht fix verbunden sein (Klettverschluss bzw. Riemen mit Klettverschluss sind erlaubt).
Der Holm ist eine durchgehende Stange aus Holz mit mindestens 20 mm und höchstens 40 mm Durchmesser. Dieser muss am Böckl verschraubt sein.
Die beiden Kufen dürfen nicht versetzt sein; Druckpunkt muss Mitte Kufe sein (siehe Zeichnung). Die Kufen dürfen maximal parallel bis zur Verlängerung der Außenlinie der Beinlinge nach außen geneigt sein und das Profil der Kufe muss eine rechteckige Grundform aufweisen (nicht konisch gehobelt, die Kanten können jedoch gebrochen sein).
Eine Verkleidung der Beinlinge ist nicht erlaubt.